Bei der Pflege wird grundsätzlich zwischen der sogenannten Behandlungspflege (wie etwa Verbandswechsel, Medikamentenvergabe) und der Grundpflege (Körperpflege, Anziehen usw.) unterschieden.
Leistungen der Behandlungspflege gemäß SGB V werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für die Leistungen der Grundpflege gemäß SGB XI wiederum werden von der Pflegekasse als Sachleistung übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich stets nach der jeweiligen Pflegestufe.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen wie auch die sonstigen Beratungs- und Serviceleistungen sind ebenfalls Bestandteil der Pflegesachleistung.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag von bis zu 231 Euro monatlich. Dies betrifft auch Menschen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllen (so genannte „Pflegestufe 0“).
Unsere Pflegedienstleitung informiert Sie gerne – kostenlos und unverbindlich! Wir kümmern uns natürlich auch um die Abrechnung mit den Kassen. Rufen Sie am besten gleich an!