So finanzieren Sie Ihr Leben im Alter
Es ist leider so: Pflege hat ihren Preis. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, sich einen Pflegeplatz bezuschussen zu lassen. Was Sie tun können, wo Sie hin müssen, wie Sie Anträge ausfüllen – wir wissen genau Bescheid. Und helfen Ihnen in allen Belangen. Rufen Sie uns einfach an.
Einige grundlegende Informationen haben wir bereits für Sie vorab zusammengestellt:
Wer ist laut Gesetz eigentlich „pflegebedürftig“?
„Pflegebedürftige sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mind. sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ (§ 14 I SGB XI)
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Als Krankheiten und Behinderungen sind definiert:
- Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates,
- Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder inneren Organe,
- Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen,
- endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens sind
- die Körperpflege (Waschen, Baden, Kämmen, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung etc.),
- die Ernährung (mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme etc.),
- die Mobilität (Aufstehen und hinlegen, Kleiden, Gehen, Stehen, Verlassen der Wohnung etc.) und
- die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen, Heizen, Waschen und Wechseln von Kleidung etc.).
Unter Hilfe wird verstanden
- Unterstützung
- teilweise oder vollständige Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
- Beaufsichtigung oder Anleitung zur eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen
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Wie beantragt man Pflegegeld?
Eigentlich ist die Beantragung von Pflegegeld keine große und langwierige Angelegenheit. Sie müssen lediglich die vier folgenden Schritte gehen:
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- Fordern Sie ein Antragsformular bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen an.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Pflegekasse.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dieser wird den Pflegebedürftigen zuhause besuchen und der Krankenkasse einen Bericht zusenden
- Daraufhin erhalten Sie von der Krankenkasse einen Bescheid über die Höhe der Leistungen.
Antragsformular
An jede Krankenkasse ist eine Pflegekasse angegliedert. Wenn Sie bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen ein Antragsformular auf Pflegeleistungen anfordern, erhalten Sie dies mit dem Hinweis, das Formular ausgefüllt der Pflegekasse zuzusenden.
Gutachter
Jeder Pflegebedürftige hat einen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen. Dieser Bedarf wird in verschiedenen Pflegestufen definiert. Um diesen Bedarf erst einmal zu ermitteln, hat jede gesetzliche Krankenkasse einen Medizinischen Dienst, für den Gutachter tätig sind. Diese Gutachter besuchen an einem vorher vereinbarten Termin den Pflegebedürftigen zuhause.
Der Gutachter ermittelt den Pflegebedarf, indem er dem Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen Fragen stellt zum gesundheitlichen Zustand sowie seinem Hilfebedarf bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Sie können sich auf diesen Besuch vorbereiten, indem Sie alle pflegenden Tätigkeiten mit dem dafür benötigten Zeitaufwand erfassen.
Leistungsbescheid
Aufgrund des Gutachtens teilt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zu. Alle Pflegestufen haben ein genau definiertes Leistungsspektrum. Sobald sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden.
Für die Zuteilung einer Pflegestufe ist der nötige Zeitaufwand maßgebend, der für die Pflege anfällt. Je größer der Zeitaufwand, desto höher die Pflegestufe. In speziellen Berechnungstabellen ist die Dauer der jeweiligen Pflegetätigkeiten definiert.
Die Pflegekasse legt mit dem Bescheid fest, für welche Pflegeleistungen sie finanziell aufkommt. Diese werden ab dem Datum gezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde.
Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag also rechtzeitig – wir unterstützen Sie dabei.
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Wofür brauche ich eine Pflegestufe?
Die Vergabe einer Pflegestufe ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegekasse. Denn um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss
a) ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden sowie
b) ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen.
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Den Hilfs- und Pflegebedarf, dessen Grad in Pflegestufen ausgedrückt wird, stellt der Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) bei einer Begutachtung fest und setzt entsprechend eine Pflegestufe an. Wenn der Pflegekasse das Ergebnis dieser Begutachtung vorliegt, gewährt sie die Leistungen entsprechend der Antragstellung - rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
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Was ist eine Pflegestufe?
Pflegestufen beschreiben, in welchem Maß eine Person hilfs- und pflegebedürftig ist. Je mehr Hilfe und Pflege bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird, desto höher fällt die Pflegestufe aus.
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Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes wurden insgesamt 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit festgelegt:
- Stufe 1 (erheblich pflegebedürftig): liegt vor bei Personen, die täglich mindestens 90 Minuten Hilfebedarf haben, wovon mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperhygiene, Ernährung, Mobilität) entfallen müssen.
- Stufe 2 (schwer pflegbedürftig): liegt vor, wenn der tägliche Hilfebedarf bei mindestens 3 Stunden täglich liegt und davon mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
- Stufe 3 (schwerst pflegebedürftig): liegt vor, wenn pro Tag ein Hilfebedarf von 5 Stunden vorliegt, wobei mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
- Wenn der Umfang des Hilfs- und Pflegebedarfs die Voraussetzungen der Pflegestufe 3 weit übersteigt, kann in besonderen Einzelfällen eine Pflegestufe 3 als Härtefall anerkannt werden.
Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegestufeneinteilung vorliegen.
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
- es wird mindestens einmal täglich Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benötigt und mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
- die Grundpflege und die Hilfe im Haushalt müssen pro Tag mindestens 1,5 Stunden beanspruchen
- auf die Grundpflege müssen davon mehr als 45 Minuten entfallen
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
- es wird mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benötigt und mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
- die Grundpflege und die Hilfe im Haushalt müssen pro Tag mindestens 3 Stunden beanspruchen
- auf die Grundpflege müssen davon mehr als 2 Stunden entfallen
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
- Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) wird rund um die Uhr, auch nachts, benötigt und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
- die Grundpflege und die Hilfe im Haushalt müssen pro Tag mindestens 5 Stunden beanspruchen
- auf die Grundpflege müssen davon mehr als 4 Stunden entfallen

